Lärmschutzwände, Schallmessung
18. September 2025

Die ZTV Lsw 22 (Zusätzliche Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, Ausgabe 22) regelt die Bewertung der absorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften von Lärmschutzwänden.
Die Grundlage für die Bewertung liefern die Schallmessungen nach ZTV Lsw 22 bildet die DIN EN 1793 Teil 1,2, 5 und 6. Dabei behandelt der Normenteil 1 und 2 „hallige Umgebungen“ und der Teil 5 und 6 „nichthallige Umgebungen“. Die ZTV Lsw 22 bezieht sich dabei auf Ergebnisse, welche bei Messungen gemäß DIN EN 1793 ermittelt wurden, und bewertet diese Ergebnisse.
Eine "hallige Umgebung" liegt dabei gem. Definition der DIN EN 1793 vor, wenn der prozentuale Anteil des offenen Bereichs in der Umhüllenden w ≤ 25 % ist, d. h. für eine hallige Umgebung gilt:
w/e ≤ 0,25 mit e = (w + h1 + h2)
Mit der Umhüllenden:
e = w + h1 + h2
Für eine „hallige Umgebung“ gilt:
w/e ≤ 0,25
Für eine „nichthallige Umgebung“ gilt:
w/e > 0,25

In der halligen Umgebung herrscht ein diffuses Schallfeld vor, in der nichthalligen Umgebung ist ein gerichtetes Schallfeld vorhanden. Die Schallmessungen für hallige Umgebungen finden nach Angabe der DIN EN 1793 Teil 1 und 2 in einem Hallraum statt. Diese Messung bietet langebauphysik nicht an. Dies ist auch nicht weiter schlimm. In der Regel sind die Umgebungsbedingungen für Lärmschutzwände an Straßen nichthallig. Für ein Regelquerschnitt RQ 31 der Richtlinie für die Anlagen von Autobahnen (RAA) erhält man bei 10m hohen Lärmschutzwänden ein w/e von ca 0,6. Damit liegt eine hallige Umgebung vor. Damit hier eine nichthallige Umgebung vorliegt, werden Lärmschutzwände in Höhe von ca. 45m benötigt. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die nichthallige Umgebung der Standartfall ist.
Hierfür bietet langebauphysik Messungen nach DIN EN 1793 Teil 5 und 6 an. Das hier vorgeschriebene Messverfahren ist ein InSitu Messverfahren. Bei diesem Messverfahren werden die Schalldämmung sowie die Schallreflexion einer Lärmschutzwand unter Verwendung einer gerichteten Schallquelle und einer Mikrofonanordnung in Form eines 3 x 3-Arrays im Nahfeldverfahren ermittelt. Hierbei können die einzelnen Mikrofonpositionen sowohl mit einem Mikrofon nacheinander, aber auch mit einem Komplettarray mit 9 Mikrofonen gleichzeitig abgetastet werden.
Langebauphysik verwendet hierfür das Adriennen- Messystem. Einblicke in diese messung liefern die folgenden Bilder.
In der DIN EN 1793 – 5: Juli 2018 bzw. DIN EN 1793-6: Mai 2021 werden die Verfahren zur Bestimmung der Schallreflexion und der Schalldämmung in jedem Terzband beschrieben.
Die Einzahl-Angaben DLRI bzw. DLSI,G werden aus den Werten für RIj bzw. SIE,j / SIP,j sowie dem "Standardisierte Verkehrslärmspektrum" gemäß DIN EN 1793-3 ermittelt. Die entsprechenden Anforderungen an die Einzahl-Angaben DLSI,G bzw. DLRI ergeben daraus wie folgt:
Absorption
Reflexionsgrad | Reflexionsverlust |
Gebäudefassaden und reflektierende Lärmschutzwände | Reflexionsverlust* < 3 dB |
Reflexionsmindernde Lärmschutzwände | 3 dB ≤ Reflexionsverlust* < 5 dB |
Stark Reflexionsmindernde Lärmschutzwände | Reflexionsverlust* ≥ 5 dB |
*Der Reflexionsverlust einer Lärmschutzwand oder Verkleidung wird nach DIN EN 1793-5 als Reflexionsindex DLRI abzüglich der erweiterten Unsicherheit zum Signifikationsniveau 95% bestimmt. Reflexionsverlust = DLRI – U95% Schalldämmung Mindestwert für DLSI,G = 28 dB (nichthallige Umgebung) Begriffe DLRI: Einzahl-Angabe zur Schallreflexion RIj: Schallreflexionsindex des j-ten Terzbandes DLSI,E: Einzahl-Angabe für akustische Elemente DLSI,P: Einzahl-Angabe zur Luftschalldämmung durch einen Pfosten DLSI,G: Einzahl-Angabe für die Gesamtheit des zu prüfenden Prüfkörpers SIE,i: der an akustischen Elementen gemessene Schalldämmungsindex zum i-ten Terzband SIP,i: der an einem Pfosten gemessene Schalldämmungsindex zum i-ten Terzband; Li: normierter, A-bewerteter Schalldruckpegel, in Dezibel, des Verkehrslärms im i-ten Terzband, wie nach EN 1793-3 definiert |