Der Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Kurz gesagt zeigt er den aktuellen Energiestand einer Immobilie. Des Weiteren hilft er beim einschätzten der energetischen Qualität. Gebäude werden so vergleichbar gemacht.
Der Energieausweis ist gesetzlich bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung und Leasing Pflicht.
langebauphysik ist Ihr Ansprechpartner beim Erstellen eines Energieausweis für Ihre Immobilie.
Viele unserer Kunden stellen uns die Frage, ob sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen. Um dies beantworten zu können muss erstmal der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen geklärt werden.
Mit dem Bedarfsausweis wird berechnet wie viel Energie das Gebäude benötigt. Die Grundlage hierfür bilden Informationen über das Gebäude und der Heizung. Ermittelt werden der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass die Kennwerte unabhängig vom Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner erstellt werden.
Bei dem Verbrauchausweis wird der Energiebedarf anhand von tatsächlichen Verbräuchen ermittelt. Hierfür müssen die Heizkosten- und die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vorhanden sein. Hier sind die Kennwerte abhängig vom Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner. Leerstand oder längere Abwesenheit dieser kann die Ergebnisse verfälschen. Er ist weniger aussagekräftig, als der Bedarfsausweis. Dafür ist der Aufwand in der Erstellung geringer und somit ist der Verbrauchsausweis kostengünstiger.
Welcher von den beiden Varianten des Energieausweis erstellt werden muss, wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Der Bedarfsausweis wird bei Gebäuden benötigt, die nicht modernisiert sind, der Bauantrag vor dem 01.11.1977 ausgestellt wurde und eins bis vier Wohneinheiten besitzen. Außerdem wird er bei Neubauten ausgestellt. Für alle anderen Gebäude ist der Verbrauchsausweis ausreichend.
Der Energieausweis ist gesetzlich bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung und Leasing Pflicht.
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