Bauordnungsrechtliche- / GEG Nachweise

Das Gebäudeenergiegesetz kurz GEG regelt die energetische Qualität von Gebäuden in Deutschland. Es beinhaltet Vorgaben für den Energiebedarf und Energieverbrauch  bei Neubauten und Sanierungen. Der GEG- Berechnungsnachweis ist die Berechnungsgrundlage zur Erfüllung dieser Vorgaben. 

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises. Dem verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist kostengünstiger und in der Erstellung weniger aufwändig.  Welchen der Beiden benötigt wird, gibt das GEG vor. 

Langebauphysik erstellt Ihnen den Nachweis für Ihre Immobilie. Kontaktieren Sie uns. 

Weitere Informationen zu dem Energieausweis und den Unterschied zwischen den beiden Varianten können Sie hier nachlesen: 

Wir erstellen Ihnen Ihren Bauordnungsrechtlichen-/ GEG Nachweis

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