Bauordnungsrechtliche- / GEG Nachweise
Das Gebäudeenergiegesetz kurz GEG regelt die energetische Qualität von Gebäuden in Deutschland. Es beinhaltet Vorgaben für den Energiebedarf und Energieverbrauch bei Neubauten und Sanierungen. Der GEG- Berechnungsnachweis ist die Berechnungsgrundlage zur Erfüllung dieser Vorgaben.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises. Dem verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist kostengünstiger und in der Erstellung weniger aufwändig. Welchen der Beiden benötigt wird, gibt das GEG vor.
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Weitere Informationen zu dem Energieausweis und den Unterschied zwischen den beiden Varianten können Sie hier nachlesen:
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