Ein Schallemissionsgutachten nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist wichtig, um sicherzustellen, dass Lärmemissionen von Anlagen und Betrieben die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten und die Umwelt sowie die Gesundheit der Menschen geschützt werden.
Die TA Lärm dient der Begrenzung von Geräuschimmissionen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen ausgehen. Sie legt Immissionsrichtwerte fest, die je nach Gebietstyp (z.B. Wohngebiet, Industriegebiet) variieren. Diese Richtwerte berücksichtigen auch besondere Lärmereignisse und die Tageszeit. Die TA Lärm wird bei der Genehmigung neuer Anlagen sowie bei der Überprüfung bestehender Anlagen angewendet.
Das BImSchG regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es enthält Vorschriften zur Durchführung von Emissionsmessungen und zur Erstellung von Gutachten, um sicherzustellen, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Das Gesetz wird bei der Planung, Genehmigung und Überwachung von Anlagen angewendet, die potenziell schädliche Umwelteinwirkungen haben.
Nach der Kontaktaufnahme zu und und einem ersten Gespräche, kommt unser Experte zu Ihrem Objekt und führt Vor Ort Messungen durch. Hierbei werden unter anderem Schallquellen ermittelt. Nach der Messung werden die Ergebnisse analysiert und hinsichtlich der Richtlinien bewertet. Als Ergebnis erhalten Sie von uns das Gutachten mit auf Ihrem Objekt angepassten Maßnahmen zur Lärmminderung.
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