Schallimissionsprognosen/ Lärmimmissionsprognosen

Ein Gutachten mit eine Schallimissionsprognose (auch Lärmimmissionsprognose genannt) nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist wichtig, um sicherzustellen, dass Lärmemissionen von Anlagen und Betrieben die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten und die Umwelt sowie die Gesundheit der Menschen geschützt werden.

TA Lärm

Die TA Lärm dient der Begrenzung von Geräuschimmissionen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen ausgehen. Sie legt Immissionsrichtwerte fest, die je nach Gebietstyp (z.B. Wohngebiet, Industriegebiet) variieren. Diese Richtwerte berücksichtigen auch besondere Lärmereignisse und die Tageszeit. Die TA Lärm wird bei der Genehmigung neuer Anlagen sowie bei der Überprüfung bestehender Anlagen angewendet.

BImSchG

Das BImSchG regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es enthält Vorschriften zur Durchführung von Emissionsmessungen und zur Erstellung von Gutachten, um sicherzustellen, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Das Gesetz wird bei der Planung, Genehmigung und Überwachung von Anlagen angewendet, die potenziell schädliche Umwelteinwirkungen haben.

Erstellung einer Schallimissionsprognose

Nach der Kontaktaufnahme zu uns kommt es zu einem ersten Gespräch mit unserem Experten. In diesem Gespräch werden objektbezogene Informationen abgefragt. Dies sind unter anderem Herstellerangaben zu Schallleistungspegeln. Soll verkehrsbedingter Lärm in dem Gutachten berücksichtigt werden benötigen wir Verkehrsdaten. Sobald alle benötigten Informationen vorhanden sind, beginnt unser Experte mit der Analyse der Daten und der Erstellung des Gutachtens. In seltenen Fällen werden hierfür vor Ort Messungen durchgeführt. Als Ergebnis erhalten Sie von uns das Gutachten der Lärmimmissionsprognose abgestimmt auf Ihr Objekt.