Schallschutznachweise 2D und 3D

Gesetzliche Mindestanforderungen nach DIN 4109-1

Wir erstellen für Sie die baurechtlich geforderten Schallschutznachweise nach der Din 4109-1. Diese legt die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau fest, um sicherzustellen, dass die Bewohner vor unzumutbaren Lärmbelästigungen geschützt sind. Es werden Anforderungen an die Luftschalldämmung, Trittschalldämmung und den Schutz vor Außenlärm definiert. Diese Anforderungen müssen bei der Planung und Ausführung von Gebäuden berücksichtigt werden. langebauphysik hilft Ihnen dabei diese Anforderungen zu erfüllen. 

Erhöhte Anforderung nach DIN 4109-5

Sie möchten mehr für den Schallschutz unternehmen als nur die Mindestanforderungen zu erfüllen? Dann ist langebauphysik Ihr Ansprechpartner. In der DIN 4109-5 sind erhöhte Anforderungen an den Schallschutz festgelegt. 

Außerdem bieten wir Nachweise der Schalldämmung zwischen den Räumen nach VDI 4100 an. 

Moderne Schallschutznachweise führen wir im 3D Modell durch. Dies ist für das Beispiel an einem Mehrfamilienhaus im Video zu sehen. 

Schallschutzausweis

Ähnlich wie die Energieeffizienz eines Gebäudes mittels eines Energieausweises vergleichbar geworden ist, gibt es die Ambition einen Schallschutzausweis für Gebäude einzuführen. Momentan befindet sich dieser noch in Planung. Hierbei werden Gebäude in Schallschutzklassen von A* bis F eingeteilt. Neben der Vergleichbarkeit erleichtert die Klassifizierung auch Festlegung des Schallschutzes in der Planungsphase.