Bei einem Wärmeschutznachweis wird eine Berechnung durchgeführt, die zum Bauantrag benötigt wird, um sicherzustellen, dass ein geplantes oder zu veränderndes Gebäude den Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Dieser Nachweis basiert maßgeblich auf den Anforderungen des aktuellem GEG (GebäudeEnergieGesetzes) besser bekannt als „Heizungsgesetz, früher EnEV (Energieeinsparverordnung). Dadurch wird sichergestellt, dass Gebäude energieeffizient sind, und den geforderten Baustandards und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Eine detaillierte Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes unter Berücksichtigung von Faktoren wie Wärmedämmung, Fenstern, Heizungssystemen und gegebenenfalls Klimatisierung. Es ist der Primärenegiebedarf nach GEG einzuhalten.
Hier werden die Berechnungsergebnisse zur Einhaltung der energetischen Anforderungen und Standards, die im GEG (Gebäudeenergiengesetz / Heizungsgesetz) festgelegt sind zusammengefasst. Diese Größen sind der Primärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes kurz Qp. Der spezifische Transmissionswärmeverlustkoeffizient oder Transmissionswärmetransferkoeffizient kurz H‘T. Dieser beschreibt die durchschnittliche Qualität der wärmeübertragenden Außenbauteile wie Dach, Wand, Fenster, Haustür, Kellerdecke und Bodenplatte und berücksichtigt auch die Wärmebrückeneffekte. Hier bedeutet ein möglichst kleiner Wert ist besser.
Ziel ist es ein Überhitzen von Aufenthaltsräumen und Kühlbedarf zu vermeiden . Im Rahmen der Erstellung des Wärmeschutznachweises geschieht dies mit einem Kennwerteverfahren aus der DIN 4108 Teil 2 in der referenzierten Fassung des GEG.
Der sommerliche Wärmeschutz ist eine wichtige Größe bei der Planung von Gebäuden und Räumen, um die Hitze im Sommer zu reduzieren und ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten. Hier sind einige Maßnahmen für einen effektiven sommerlichen Wärmeschutz:
„Fenster und Beschattung“: Verwenden Sie Fenster mit Wärmeschutzglas, Jalousien, Rollläden oder Vorhänge, um die direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren.
„Dachüberstände“: Wenn möglich, gestalten Sie Dachüberstände oder Vordächer, um die Sonne von den Fenstern fernzuhalten.
„Wärmeisolierung“: Achten Sie auf eine gute Wärmedämmung von Dach, Wänden und Böden, um die Hitze draußen zu halten.
„Lüftung“: Nutzen Sie die kühleren Morgen- und Abendstunden, um das Gebäude durch gezielte Lüftung abzukühlen, und verwenden Sie Ventilatoren, um die Luftzirkulation zu verbessern.
„Begrünung“: Pflanzen Sie schattenspendende Bäume oder Sträucher in der Nähe von Fenstern, um die Sonneneinstrahlung zu blockieren. Darf in Nachweisen normalerweise nicht berücksichtigt werden.
„Hitzereflektierende Materialien“: Verwenden Sie auf Dachflächen helle oder reflektierende Materialien, um die Wärmeaufnahme zu minimieren.
„Außenverschattung“: Installieren Sie außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen wie Markisen oder Rollläden, um die Wärme fernzuhalten.
„Hitzebeständige Farben“: Verwenden Sie für Dächer und Fassaden Farben, die Hitze reflektieren, um die Oberflächentemperatur zu senken.
„Klimatisierung“: Wenn Klimatisierung erforderlich ist, wählen Sie energieeffiziente Klimaanlagen und stellen Sie sicher, dass sie richtig dimensioniert und gewartet werden.
„Tageslichtsteuerung“: Verwenden Sie Tageslichtsteuerungssysteme, um die Beleuchtung zu reduzieren und damit die Wärmeerzeugung durch Lampen zu minimieren.
Die Kombination dieser Maßnahmen kann dazu beitragen, die Hitzebelastung in Innenräumen zu verringern und den Energieverbrauch für Klimatisierung zu senken, was sowohl den Komfort als auch die Umweltfreundlichkeit verbessert.
Ziel ist es die Tauwasserfreiheit und minimalste Temperaturen an den Innenwandoberflächen z.B. einer Wand sicherzustellen.
Der Wärmeschutznachweis ist also ein wichtiges Instrument
um sicherzustellen, dass Gebäude effizient beheizt oder gekühlt werden können. Sollen wirklich zukünftige Energiekosten gespart werden, ist eine Optimierung möglich. Hierzu sind dann Ihre persönliche Randbedingungen zu benutzen. Man durchläuft also ein weiteres Rechenmodell mit Ihren individuellen Daten.
Wir dürfen Ihnen als staatlich anerkannter Sachverständiger diese Nachweise für Ihren Neubau oder das Bestandsgebäude erstellen. Dies gilt gleichermaßen für die sogenannten Wohn- und Nichtwohngebäude (Gewerbe Objekte). Ein reiner Energieeffizienzexperte kann in der Regel bei der Erstellung eines Wärmeschutznachweises helfen, ist jedoch nicht automatisch berechtigt die Nachweise auch für Gewerbeobjekte und Neubauten zu erstellen. Dies wird von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
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